Auf dieser Seite kannst du Vereinsmitglied werden!

Mit der Anmeldung geht ihr einen verbindlichen Vertrag mit uns ein und stimmt der Vereinssatzung und der Beitragsordnung der NRWAB e.V. zu.

Die Mitgliedschaft

Wir verpflichten uns der vollen Transparenz. Deswegen entstehen keinen verdeckten Kosten; insbesondere erheben wir keine Vereinsaufnahmegebühr.

Es gibt lediglich einen Mitgliedsbeitrag, dieser kann monatlich oder auch jährlich entrichtet werden (Beitragsordnung als PDF-Download). Der Monatsbeitrag wird immer Anfang des Monats (1. Woche) und der Jahresbeitrag immer zum 02.01. eingezogen. Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich unabhängig davon für welche Zahlungsintervalle (monatlich oder jährlich) man sich entscheidet. Bei dem Jahresbeitrag wird der Beitragseinzug durch 12 geteilt und mit der Anzahl der Monate bis Ende des Jahres multipliziert.
Beispiel: Mitgliedschaft ab August: 60€ / 12 Monate = 5€; August bis Dezember = 5 Monate => 5€ x 5 Monate = 25€ Jahresbeitrag im ersten Jahr.

Die Mitgliedschaft gilt eintrittsunabhängig immer bis zum nächsten Quartal und verlängert sich automatisch um ein Quartal, wenn Sie nicht bis 4 Wochen vor dem Quartalsende kündigen. Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Mindest-Mitgliedschaft ab Eintrittsdatum ist 1 Quartal.

Die Mitgliedsdaten werden nicht an einen Dritten weitergegeben. Nähere Infos zur Verarbeitung und zum Datenschutz gibt es unter dem Link Datenschutzerklärung (Link öffnet in neuem Tab).

Jetzt Online Mitglied werden

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den NRWAB e.V. ( Amtsgericht Duisburg Reg.-Nr. xxxxx ). Für meine Mitgliedschaft gilt die aktuelle Satzung des Vereins wie sie hier veröffentlicht wurde.

(Bitte deine IBAN vor dem Absenden des Antrags überprüfen.)

Mitgliedsantrag

Antragsteller/in

Empfang von Rechnungen und anderer Kommunikation

Mitgliedschaft

Beruf

Bezahlung

Ich weise mein Kreditinstitut an, die von NRWAB e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Beitrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zustimmungen